T R A I N I N G S Z E I T E N
Es gilt das "Hygienekonzept" (siehe unten).
Herren: |
Dienstag ab
17:00 Uhr |
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Heimspieltage:
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Herren 1: |
Samstag, 15:00
Uhr |
Herren 2:
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Samstag, 13:30 Uhr |
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Neue Version des Hygienekonzepts
(02. September 2021)
Corona - Spielbetrieb
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
die Bayerische Staatsregierung hat nun die
Corona-Regelungen zum 02.09.2021 geändert.
Aber was gilt nun nach den vielen Änderungen? Durch
verschiedene Anfragen merkt man, dass es einige sehr
verunsichert sind.
Es tauchten Fragen auf, wie:
Wenn ich beim Heimwettkampf die Verantwortung tragen
muss, was ist dann, wenn sich jemand beim Wettkampf
infiziert?
Gilt ein Selbsttest, der zuhause durchgeführt wurde?
Darf ich jemanden auf die Kegelbahn lassen, wenn er
keinen Nachweis den 3-G-Regeln entsprechend
erbringen kann?
Ich möchte euch
hiermit mal einen Überblick geben, was wir zu
beachten haben, damit wir unseren Sport ohne
Bedenken ausüben können.
Grundsätzlich gelten
die AHA+L-Regeln,
sowie ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 zusätzlich die 3-G-Regeln und
im Bereich der
Bewirtung/Zuschauer
die zusätzlichen Regelungen für die Gastronomie.
AHA+L-Regeln
Um das Ansteckungsrisiko für andere und für sich
selbst so gering wie möglich zu halten, sollten
grundsätzlich die AHA+L-Regeln praktiziert werden.
Diese müssten für alle nach über 1,5 Jahren Pandemie
geläufig sein. Trotzdem sollen sie hier nochmal
aufgelistet werden:
Abstand halten, Hygiene
beachten, im Alltag
Maske tragen, sowie regelmäßig Lüften.
Anmerkung zum
Lüften:
Nachdem es letzte Saison eine Flut an Beiträgen zu
Berechnungen von Volumen der Kegelbahnen und der
Aufenthaltsbereiche und von Fenster- und
Türflächen und was weiß ich noch alles zur Belüftung
von Kegelbahnen gegeben hat, konnte ich auf
offiziellen Webseiten der Regierung und
des RKI "nur" den Ausdruck "regelmäßiges Lüften"
oder "Stoßlüften" finden, nicht aber den Ausdruck
"ausreichendes Belüften".
Niemand definierte aber den Ausdruck "ausreichende
Belüftung" im Zusammenhang mit Corona oder
Infektionsrisiko im Detail.
Ich denke, hier muss einfach der gesunde
Menschenverstand und ein gutes Gefühl maßgebend
sein. Öffnet man z.B. ein kleines Fenster und eine
Tür und es zieht wie Hechtsuppe, weil es draußen
Windstärke 7 hat, dann ist eine wesentlich kürze
Zeit zum Lüften ausreichend, als wenn fünf
Fenster geöffnet werden und die Luft bewegt sich
nicht oder kaum. Wer also soll diese vielen Faktoren
in eine normgerechte Berechnung fassen?
Das ist meiner Meinung nach gar nicht möglich.
Deswegen lüftet bitte nach vollendeten 120 Wurf
solange, bis jeder das Gefühl hat, dass es
ausreichend ist.
3-G-Regeln
(geimpt - genesen - getestet)
Seit 02.09.2021 gelten nun ab einem Inzidenzwert von
35 die 3-G-Regeln der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Erläuterung ist mit einfachen Sätzen leicht
verständlich formuliert und sollte für jedermann
verständlich sein.
Ist die Inzidenz also niedriger, dann sind diese
Regeln nicht maßgebend.
Anmerkung zum Selbsttest unter Aufsicht:
Ein Selbsttest unter Aufsicht macht natürlich nur
Sinn, wenn dieser vor Ort auf der Kegelbahn vor den
Augen des Verantwortlichen durchgeführt wird.
Würde euch genügen, wenn da jemand kommt und
behauptet, er hätte irgendwo einen Selbsttest
gemacht, was irgendwer gesehen hätte?
Man lässt sich doch auch die Nachweise zeigen,
welche belegen, ob jemand geimpt, genesen oder von
offizieller Seite getestet ist.
Es steht nirgendwo geschrieben, dass diese
Selbsttests zuhause durchgeführt werden müssen, sie
können doch überall mit hingenommen werden und
genauso gut eben auf einer Kegelbahn, da allerdings
unter Aufsicht, durchgeführt werden.
Selbsttest, welche z.B. in Firmen durchgeführt und
darüber hinaus mit einem von der Firma
ausgestellten, abgestempelten und unterschriebenen
Dokument
belegt werden, sind ebenfalls akzeptabel.
Leider haben nun schon ein paar Vereine in MFR,
ihren Gegnern mitgeteilt, dass bei ihnen - aus was
für Gründen auch immer - grundsätzlich keine
Selbsttests
unter Aufsicht akzeptiert werden. Diese
grundsätzlich ablehnende Haltung gegen Selbsttests
ist höchst bedenklich, denn es werden dadurch den
Leuten legitime
Rechte vorenthalten. Wenn die Regierung solche
Selbsttests unter Aufsicht akzeptiert, sollten es
wohl deren Bürger ebenfalls so umsetzen können.
Natürlich sollte so ein Selbsttest, wie zuvor
beschrieben, unter Aufsicht des Verantwortlichen
stattfinden oder mit einem Dokument belegbar sein,
welches
z.B. von einer Firma ausgestellt wurde und in dem
klar erkennbar ist, WER WANN um welche UHRZEIT
getestet wurde, was für ein ERGEBNIS der Test ergab
und das Ganze mit Stempel der Firma und Unterschrift
der Aufsicht versehen ist. So ist ein
Verantwortlicher eines Klubs genügend abgesichert.
Diese Ablehnung der
Selbsttest erschwert uns die Durchführung einer
regulären Saison und spaltet zudem unsere
Gesellschaft in Deutschland. Auch wäre
die Bundesregierung
gut beraten, mit dieser "Hetze" gegen die
Ungeimpften endlich aufzuhören. Diese wissen über
das Risiko einer Ansteckung und deren
möglicher Folgen ausreichend Bescheid und tragen es
selbst. Was spricht also dagegen, allen überall
uneingeschränkten Zutritt zu gewähren?
Hierzu könnte man ein komplettes Buch schreiben.
Zusammenfassung:
Um in ein Gebäude zu gelangen, muss man ab einer
Inzidenz von 35 nach den 3-G-Regeln einen
entsprechenden Nachweis vorlegen oder vor Ort einen
PCR-Schnell- oder Selbsttest unter Aufsicht
durchführen oder diesen, wie zuvor beschrieben,
nachweisen.
Wer in einem Gebäude umhergeht, der hat einen Schutz
über Mund und Nase (FFP2-Maske aktuell nicht
vorgeschrieben) zu tragen.
Wer auf seinen Platz sitzt oder gerade kegelt, der
darf den Mund- und Nasenschutz absetzen.
Nach 120 Wurf ist die Kegelbahn und der
Zuschauerbereich zu belüften.
Es darf wieder angefeuert werden, dann in kleineren
Räumlichkeiten bitte öfter Lüften.
Duschen dürfen benutzt werden.
Eigentlich ist alles FAST wie früher ...
GUT HOLZ
Oliver Durin
Bezirkssportwart
MFR
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